Kanalbenützungsgebühren

Zuständig

Die Kanalbenützungsgebühr setzt sich aus der Grundgebühr und einer Gebühr je Person zusammen.
Die Kanalbenützungsgebühr, sowie die Bereitstellungsgebühr ist halbjährlich
und zwar jeweils am 15. Februar und am 15. August eines jeden Jahres zu entrichten.  

§ 5 und § 7 der Kanalgebührenordnung inkl. 10% Ust.
€ /Jahr
Grundgebühr je angeschlossenen Grundstück
202,50
Grundgebühr für die Ableitung von Niederschlagswässer
  27,50
Belastungseinheit (BE) je Person
117,90
Mindestbenützungsgebühr jährlich 
320,40
Mindestbenützungsgebühr-ganzjährig unbenutzte Gebäude
€ 202,50
Kanalbenützungsgebühr nach Wasserverbrauch je m³
   4,61
Bereitstellungsgebühr für angeschlossene aber unbebaute Grundstücke

0,26 pro m² Grundfläche

Aktuelle Kanalgebührenordnung (110 KB) - .PDF