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Zentrum > Bürgerservice > Gebühren
Die Kanalbenützungsgebühr setzt sich aus der Grundgebühr und einer Gebühr je Person zusammen.Die Kanalbenützungsgebühr, sowie die Bereitstellungsgebühr ist halbjährlichund zwar jeweils am 15. Februar und am 15. August eines jeden Jahres zu entrichten.
Aktuelle Kanalgebührenordnung (110 KB) - .PDF
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FLÄWI-Senftenbach