Studentenförderung Semesterticket/Klimaticket

FÖRDERRICHTLINIEN

FÜR DIE SUBVENTIONIERUNG VON SEMESTERTICKETS/KLIMATICKETS


•    Förderungsberechtigt sind StudentInnen, die Ihren Hauptwohnsitz in Senftenbach haben und zur Antragstellung das 24. Lebensjahr vor Beginn des jeweiligen Semesters noch nicht vollendet haben.


•    Das Semesterticket wird mit einem Zuschuss von EUR 75,- pro Semester gefördert.


•    Das Klimaticket wird mit einem Zuschuss von EUR 150,- pro Jahr gefördert.


•    Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen zu übermitteln. Die Vorlage von Kopien ist gestattet: 

    Zahlungsbestätigung Semesterticket/Klimaticket 

    gültiger Studienausweis

    Inskriptionsbestätigung für das jeweilige Semester     


•    Der Antrag ist im Nachhinein zu stellen, Antragszeitraum 01.07. bis 30.10.

Für den Ankauf der Semestertickets eines Studienjahres (September bis Juni) ist der Antrag für Wintersemester und Sommersemester gemeinsam bis spätestens darauffolgenden Oktober zu stellen. 


•    Die Förderung gilt ab dem Wintersemester 2023.


•    Die Auszahlung der Subvention erfolgt entsprechend den der Gemeinde zur Verfügung stehenden Fördermitteln und kann sich daher unter Umständen verzögern.


•    Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.



Diese Förderrichtlinien wurden im Gemeinderat in der Sitzung am 28.09.2023 beschlossen.


Formulare

Zuständigkeiten