Wasserbezugsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt1,96 €
inkl. MWSt2,16 €

Zuständig

Die Wasserbezugsgebühr ist halbjährlich, zum 15.02. und 15.08. zu entrichten
und richtet sich nach dem gemessenen Wasserverbrauch des Vorjahres.

§ 4 Wasser-Bezugsgebühren inkl. USt. €    /Jahr
Gebühr je m³ Wasserverbrauch €   2,16
Mindestgebühr/jährlich  € 88,66
Pauschale für unbebaute Grundstücke € 88,66
Miete Wasserzähler bis 3 m³ € 29,84
Miete Wasserzähler bis 5 m³ € 73,05

Aktuelle Wassergebührenordnung (28 KB) - .PDF